Fröhlich Immobilien

Aktuelles

02.10.2020

Zählt die Terrasse zur Wohnfläche?

Laut der Wohnflächenverordnung aus 2004 (kurz WoFIV 2004) zählen nicht nur Räume zur Gesamtwohnfläche, sondern auch Balkone, Loggien und Terrassen. Mit einem Unterschied: Es fließen lediglich 25 Prozent der Fläche in die Gesamtwohnfläche ein. Terrassen, die besonders gut gelegen oder sehr aufwendig verarbeitet sind können im Einzelfall mit 50 Prozent berechnet werden.

Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler für die Region „Mannheim und Bensheim“.  www.froehlichimmobilien.de

Weitere Aktuelles-Beiträge

01.10.2020

VPB: Beim Einzug nicht unter Zeitdruck setzen lassen

Besonders im Herbst sitzen viele Bauherren auf heißen Kohlen, da sie Weihnachten gern im neuen Heim feiern würden. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät jedoch zu besonnenem Verhalten und warnt vor voreiligen Wohnungskündigungen.Verbindlicher Fertigstellungstermin ist PflichtDas neue Bauvertragsrecht macht es für alle ab 2018 abgeschlossenen Verträge von Verbrauchern, die auf eigenem Baugrund mit Schlüsselfertiganbietern bauen […]

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25.09.2020

Ist die Maklercourtage steuerlich absetzbar?

Bei der Vermittlung einer Mietwohnung kann der Vermieter die gezahlte Maklercourtage als Teil der Werbungskosten von den Mieteinkünften absetzen. Beim Kauf einer Immobilie gehört die Maklercourtage zu den Anschaffungsnebenkosten. Hier ist die Nutzung der Immobilie maßgeblich: bewohnen Sie das gekaufte Haus oder die Wohnung selbst, ist die Courtage steuerlich nicht absetzbar. Vermieten Sie aber das […]

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