Fröhlich Immobilien

Aktuelles

11.09.2020

Zählen Küche und Bad zur Wohnfläche?

In der Wohnflächenverordnung von 2004 (WoFIV 2004) ist geregelt, dass alle Räumlichkeiten, die innerhalb der Wohnung liegen und ausschließlich zu ihr gehören, zur Wohnfläche zählen. Somit ist klar, dass die Küche und das Badezimmer selbstverständlich in die Wohnflächenberechnung mit einbezogen werden.

Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler für die Region „Mannheim und Bensheim“.  www.froehlichimmobilien.de

Weitere Aktuelles-Beiträge

10.09.2020

Endspurt fürs Baukindergeld: Jetzt beantragen

Seit September 2018 können berechtigte Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld beantragen. Durch den jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind soll mehr Wohneigentum geschaffen werden. Über Verlängerung noch nicht entschiedenWer bis zum 31.12.2020 einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann den Antrag für das Baukindergeld noch bis zum 31.12.2023 im KfW-Zuschussportal stellen und […]

weiterlesen

04.09.2020

Immobilienthemen: Ihre Wünsche?

Heute entscheiden Sie! Welche Wünsche haben Sie an uns? Haben Sie konkrete Fragen oder Wünsche? Dann teilen Sie uns diese in den Kommentaren mit. Wir freuen uns auf Ihr Feedback! Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler für die Region „Mannheim und Bensheim“.  www.froehlichimmobilien.de

weiterlesen

Zurück zur Übersicht