Fröhlich Immobilien

Aktuelles

04.12.2020

Wohnung Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist zweckgebunden. Sie darf ausschließlich dafür verwendet werden, Gemeinschaftseigentum der Immobilie instand zu halten oder eben bei Schäden diese zu reparieren. Hier können z.B. eine defekte Heizungsanlage erneuert oder ausgetauscht werden, die Fassade gedämmt werden oder ein Dach nach einem Sturmschaden repariert werden.

Sollte im Fall einer Instandsetzung die Rücklage nicht ausreichen, so kann die Eigentümergemeinschaft auch eine Sonderumlage beschließen. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung kann der entsprechende Anteil des Wohnungseigentümers nicht an diesen ausgezahlt werden. Die Instandhaltungsrücklage bleibt immer im Topf der Gemeinschaft.

Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler in Mannheim.

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03.12.2020

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Die neuen Energieeffizienzlabel für Elektrogeräte gelten ab März 2021. Sie sollten das System vereinfachen und Hersteller dazu anspornen, noch effizientere Geräte zu produzieren. Was ändert sich?Statt der bisherigen Klassen A+++ bis D gibt es dann nur noch klare Abstufungen von A bis G, ohne Plus-Klassen. Gleichzeitig müssen neue Geräte schneller zu reparieren und Ersatzteile besser […]

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30.11.2020

Hilfe, mein Nachbar musiziert!

Schöne Musik oder einfach nur Lärmbelästigung? Hausmusik ist eine übliche Freizeitbeschäftigung, die grundsätzlich möglich sein sollte. Allerdings sollten Musiker unbedingt die Ruhezeiten beachten. Auch der Mietvertrag oder eine Hausordnung können Regelungen beinhalten, die beachtet werden müssen. Üblicherweise ist das Musizieren zwischen 22 und 6 Uhr nicht erlaubt; ebenso mittags zwischen 13 und 15 Uhr und […]

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