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14.02.2021

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Ratgeber
Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Wenn ein beheiztes und dauerhaft genutztes Gebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft wird, muss ein Energieausweis vorliegen.

Ausnahmen gibt es Natürlich hierbei auch.

Gebäude mit einer Nutzungsfläche von weniger als 50 Quadratmetern oder die nicht beheizt werden und denkmalgeschützte Immobilien (darunter fallen auch Objekte unter Ensembleschutz) und Ferienhäuser (die max. 4 Monate jährlich genutzt werden oder Heizverbräuche die unter 25% des zu erwartenden Jahresverbrauch bei ganzjähriger Nutzung liegen) sind davon befreit. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und nicht verkaufen oder vermieten will, benötigt ebenfalls keinen neuen Ausweis.

Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den Energieverbrauchsausweis und den Energiebedarfsausweis

Der Energieverbrauchsausweis kurz Verbrauchsausweis ist die günstigere Variante der beiden Möglichkeiten und basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner und somit beeinflusst allerdings das Verhalten der Bewohner maßgeblich den Verbrauchsausweis. Er darf aber auch nur unter nachfolgenden Voraussetzungen angewendet werden.

  • Ab min. 5 Wohneinheiten für ein Mehrfamilienhaus

  • Ab Baujahr 1977 oder evtl. ältere Wohnhäuser die aber die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Der Energiebedarfsausweis kurz Bedarfsausweis ist wesentlich aufwendiger zu erstellen und dadurch auch wesentlich teurer als der Verbrauchsausweis, der allerdings immer angewendet werden kann.


Er gibt den theoretischen Energiebedarf eines Wohngebäudes an und basiert auf die Beschaffenheit und Ausstattung des Gebäudes. Er wird also nicht in Abhängigkeit von dem Bewohner des Wohnhauses als auch den Witterungsverhältnissen erstellt.

Übergangsfristen

Im Moment gibt es gerade eine Übergangsfrist, denn am 8. August 2020 wurde das neue GEG (Gebäude Energie Gesetz) erlassen. Am 1. November 2020 trat es dann offiziell in Kraft! Es löste die bis dahin bestehende Verordnung ab.

Ab dem 1. Mai Diesen Jahres also 2021 gibt es dann keine Schonfrist mehr. Es muss dann nach der GEG verfahren werden, bis zum 1. Mai 2021 allerdings darf nach der ENEV 2014 verfahren werden, muss aber im EA angegeben werden.

Hier können Sie sich Ihren Energieausweis online Selber erstellen und herunterladen wahrscheinlich zu einem wesentlich niedrigeren Preis als bei Anbietern vor Ort. Falls Ihnen das aber alles zu kompliziert erscheint helfen wir Ihnen gerne. Hierzu können sie uns gerne kontaktieren, denn der Energieausweis muss korrekt sein, da er ja auch dem Kaufvertrag beigefügt wird.

Energieverbrauchsausweis für 59.95 € und den aufwendigeren Energiebedarfsausweis für 109,95 €

Jetzt Energieausweis bestellen:


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