Anforderungsprofil: Solvent, freundlich und zuverlässig – soll er sein, der neue Mieter für Ihr Objekt.
Um den richtigen Mieter zu finden geben wir Ihnen nachfolgend ein paar Tipps. Die Miete sollte marktkonform sein und dem Mietspiegel, falls es einen geben sollte angepasst sein. Eine zu niedrige Miete kann zwar für viele Anfragen sorgen – leider aber auch von nicht solventen Mietern.
Setzen Sie eine zu hohe Miete fest (max. 10% über dem Mietspiegel, sonst Mietwucher), sprechen Sie zu wenig Interessenten an. Erledigen Sie ggfs. vor den Besichtigungen notwendige Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten. Nehmen Sie sich für jeden Mietinteressenten einzeln ausreichend Zeit. So lernen Sie die Mieter bereits hier besser kennen. Prüfen Sie die Bonität des Mietinteressenten (Gehaltsnachweis, Schufa-Auskunft, Vermieterauskunft etc.).
Schalten Sie aussagekräftige Anzeigen mit relevanten Informationen und schönen, aber auch realistischen Bildern. Je mehr Ausstattungsmerkmale Sie benennen umso qualitativer werden die Anfragen sein. Mit einer realitätsnahen Präsentation ersparen Sie sich viele Enttäuschungen bei der Besichtigung – und letzten Endes auch viel Zeit! Noch mehr Zeit und Nerven sparen Sie, wenn Sie einen versierten Immobilienmakler einschalten, der die komplette Vermarktung inklusive späterer Übergabe für Sie übernimmt.
Vermieterfreundlicher Mietvertrag – wir kümmern uns darum
Das Mietrecht wird immer Mieterfreundlicher, d.h. Mieter stehen im Mietrecht meistens besser da als Vermieter. Ihre Rechte als Vermieter sind zum Mieterschutz denen der Mieter untergeordnet. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieterfreundlich vermieten möchten, beschäftigen Sie sich zuerst mit dem Mietrecht und mit Ihren möglichen Gestaltungsspielräumen, was den Mietvertrag anbelangt. Sie können sich beim örtlichen Vermieterverein ein Mietvertragsmuster besorgen. Oder aber Sie kontaktieren Ihren Immobilienmakler vor Ort. Dieser kann aufklären und unterstützt Sie gleich bei der Vermietung.
Bevor der neue Mieter kommt – Mieterpflicht Renovierung bei Auszug?
Als Vermieter können Sie Ihren Mieter zur Renovierung verpflichten, sofern Sie eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag vereinbart haben (ohne starre Fristen) . Sie können die Renovierung auf den Mieter übertragen, wenn bei Auszug ein tatsächlicher Renovierungsbedarf besteht.
Wissenswertes:
- Haben Sie im Mietvertrag Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen festgelegt, so ist diese Klausel unwirksam, da auch wirklich Bedarf für eine Renovierung bestehen muss. Dies gilt auch bei Ablauf des Mietvertrages. Sofern keine nennenswerten Verschleißerscheinungen vorhanden sind, muss der Mieter nicht renovieren.
- Sofern Sie als Vermieter die Wohnung bei Einzug renoviert übergeben haben, sollte das im Mietvertrag festgehalten werden, allerdings nicht mit der Verpflichtung verknüpft das der Mieter sie so auch wieder bei Auszug übergeben muss. Das würde nur stimmen im Bedarfsfall.
- Im Übergabeprotokoll können dann im Detail die durch geführten Renovierungen aufgeführt werden. Bei Auszug sollte dann Ihr Mieter die Wohnung auch wieder renoviert übergeben, sofern Bedarf besteht.
- Eine im Mietvertrag vereinbarte Renovierung durch professionelle Handwerker ist übrigens unwirksam.