13.11.2020
Falsche Angaben beim Hausverkauf
Für Verkäufer einer Immobilie gilt, dass Fragen nach Mängeln ehrlich beantwortet werden müssen. Wer lügt, ist rechtlich nicht geschützt. Auch dann nicht, wenn im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer keine Haftung für Mängel übernimmt. Wird später festgestellt, dass der Käufer arglistig getäuscht wurde, so kann dieser den Verkäufer verklagen. Zum Beispiel dann, wenn auf Nachfragen […]
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