11.09.2020
Zählen Küche und Bad zur Wohnfläche?
In der Wohnflächenverordnung von 2004 (WoFIV 2004) ist geregelt, dass alle Räumlichkeiten, die innerhalb der Wohnung liegen und ausschließlich zu ihr gehören, zur Wohnfläche zählen. Somit ist klar, dass die Küche und das Badezimmer selbstverständlich in die Wohnflächenberechnung mit einbezogen werden. Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler für die Region „Mannheim und Bensheim“. www.froehlichimmobilien.de
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