Fröhlich Immobilien

Aktuelles

09.10.2020

Ist der Mieter verpflichtet bei Auszug zu renovieren?

Als Vermieter können Sie Ihren Mieter zur Renovierung verpflichten, sofern Sie eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag vereinbart haben. Sie können die Renovierung auf den Mieter übertragen, wenn bei Auszug ein tatsächlicher Renovierungsbedarf besteht.

Wissenswertes:

  • aben Sie im Mietvertrag Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen festgelegt, so ist diese Klausel unwirksam, da auch wirklich Bedarf für eine Renovierung bestehen muss. Dies gilt auch bei Ablauf des Mietvertrages. Sofern keine nennenswerten Verschleißerscheinungen vorhanden sind, muss der Mieter nicht renovieren.

  • Sofern Sie als Vermieter die Wohnung bei Einzug renoviert übergeben haben, sollte das im Mietvertrag festgehalten werden. Führen Sie am besten detailliert die durchgeführten Renovierungen auf. Bei Auszug sollte dann Ihr Mieter die Wohnung auch wieder renoviert übergeben, sofern Bedarf besteht.

  • Eine im Mietvertrag vereinbarte Renovierung durch professionelle Handwerker ist übrigens unwirksam.


Sie haben weitere Fragen. Gerne beraten wir Sie, rufen Sie uns an 0621 496 20 06 oder schicken Sie uns eine Nachricht.

Weitere Aktuelles-Beiträge

08.10.2020

Kein Mietvertrag = keine Mietausfallzahlung

Ein Paar erhält kurz vor dem gemeinsamen Urlaub die mündliche Zusage für eine Dreizimmerwohnung. Im Urlaub trennen sie sich und beschließen, die Wohnung nicht zu beziehen – der Vermieter fordert Schadenersatz. Der Fall: Paar sagt mündlich zuDie Wohnung sollte zum 1. Oktober vermietet werden, am 5. September erteilte der Makler dem Paar telefonisch die Zusage. […]

weiterlesen

02.10.2020

Zählt die Terrasse zur Wohnfläche?

Laut der Wohnflächenverordnung aus 2004 (kurz WoFIV 2004) zählen nicht nur Räume zur Gesamtwohnfläche, sondern auch Balkone, Loggien und Terrassen. Mit einem Unterschied: Es fließen lediglich 25 Prozent der Fläche in die Gesamtwohnfläche ein. Terrassen, die besonders gut gelegen oder sehr aufwendig verarbeitet sind können im Einzelfall mit 50 Prozent berechnet werden. Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht