Fröhlich Immobilien

Aktuelles

07.08.2020

Mieterhöhung nach Modernisierung

Vermieter, die die Wohnung des Mieters modernisieren, können ggfs. die Kosten auf ihre Mieter umlegen. Das ist Ihr gutes Recht. Per Gesetz festgelegt sind hier 8% der Modernisierungskosten. Dennoch müssen Sie ein paar Voraussetzungen beachten:

  • Sie haben eine Ankündigungspflicht. Art und Umfang der Modernisierungsmaßnahmen sowie der geplante Zeitraum müssen dem Mieter mindestens drei Monate vorher angekündigt werden.

  • Ihren geplanten Mieterhöhungsbetrag sollten Sie ebenfalls schon in diesem Schreiben benennen.


Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Immobilienmakler, welche Modernisierungskosten Sie umlegen dürfen. Nicht jede Modernisierung berechtigt Sie als Vermieter zu einer Mieterhöhung.

Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler für die Region „Mannheim und Bensheim“. www.froehlichimmobilien.de

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Immobilien

03.08.2020

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