Fröhlich Immobilien

Aktuelles

06.06.2019

Kappungsgrenze in NRW neu verteilt

Zum 01. Juni 2019 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze in Kraft getreten. Diese gilt nur noch in 37 statt 59 Städten und Gemeinden – doch durch die Neuverteilung werden mehr Menschen erfasst als zuvor.

Neue Verordnung gilt 13 Monate
In der neuen Verordnung ist die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in 37 Städten und Gemeinden in NRW auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt. Bundesweit liegt die Kappungsgrenze bei 20 Prozent. Zwar hatten sich Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag drauf geeinigt, die Absenkung der Kappungsgrenze auslaufen zu lassen, allerdings wurde nun doch eine neue Verordnung erlassen. Diese gilt zunächst für 13 Monate.


Weniger Städte und Gemeinden, mehr Menschen
Nicht mehr von der Absenkung der Kappungsgrenze betroffen sind unter anderem Dormagen, Moers, Euskirchen, Bottrop und Soest. Dass trotzdem mehr Menschen erfasst werden, liegt an der neuen Verteilung: Erstmals werden die einwohnerstärksten Ruhrgebietsstädte unter die Verordnung fallen, zum Beispiel Bochum, Dortmund, Essen und Mülheim an der Ruhr.

Weitere Aktuelles-Beiträge

30.05.2019

Steuererklärung: Handwerkerrechnungen nicht vergessen

Der neue Stichtag für Steuererklärungen ab 2018 ist der 31. Juli 2019. Eigentümer, die Handwerkerrechnungen gesammelt haben, können hiermit bares Geld sparen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Hierbei sind jedoch einige Vorgaben zu beachten. Was kann steuerlich geltend gemacht werden?Abgesetzt werden können Reparaturen und Modernisierungen am eigenen Haus oder der selbstgenutzten Eigentumswohnung. Hierunter fallen […]

weiterlesen

23.05.2019

Umzug ins Pflegeheim: Fristlose Kündigung unzulässig

Müssen Mieter ihre Wohnung aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation aufgeben, ist das ein schwerer Schritt, der jedoch nicht zulasten des Vermieters erfolgen darf. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied, dass eine fristlose Kündigung in diesem Fall nicht zulässig ist. Der Fall: Paar muss ins PflegeheimIm aktuellen Fall musste ein älteres Paar aufgrund seiner gesundheitlichen Situation ins Pflegeheim. Aus […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht