Fröhlich Immobilien

Aktuelles

02.11.2020

Falsche Mieterselbstauskunft

Lügen lohnt sich nicht. In der Mieter-Selbstauskunft werden vom Mietinteressenten persönliche Dinge wie auch die Bonität abgefragt. Als Mieter sollten Sie hier unbedingt wahre Angaben machen. Eine Vorvermieterbescheinigung z.B. dient dem Vermieter dazu, sich vom künftigen Mieter ein geeignetes Bild über die Bonität und Zuverlässigkeit zu machen.

Im BGH Fall mit dem Aktenzeichen VIII ZR 107/13 reichte den Richtern eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung aus, um der fristlosen Kündigung des Vermieters zuzustimmen.

Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler für die Region „Mannheim und Bensheim“.

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