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16.03.2021

Energieausweis FAQ – häufig gestellte Fragen

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Energieausweis FAQ – häufig gestellte Fragen


Seit 2009 ist er für alle Wohngebäude in Deutschland Pflicht: der Energieausweis. Wer also ein Haus verkaufen, vermieten oder sanieren möchte, kommt um dieses Dokument nicht herum.

Doch wie erhält man einen Energieausweis? Welche unterschiedlichen Arten gibt es, und mit welchen Kosten sollten Sie rechnen? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden:

Was ist ein Energieausweis?


Der Energieausweis gibt Aufschluss über die Energie-Effizienz eines Gebäudes: also wie hoch der ermittelte Verbrauch für Heizung und Warmwasser ausfällt. Die Energie-Effizienz wird anhand einer Skala angegeben: vom besten Wert A+ bis zum schlechtesten Wert H.

Der Zweck dahinter: Mithilfe des Ausweises sollen Interessenten die Energiekosten in Gebäuden besser abschätzen und mit anderen Objekten vergleichen können.

Was sagt der Energieausweis genau aus?


Die im Ausweis angegebene Energie-Effizienz teilt sich in zwei Werte auf:

Endenergiebedarf:

Darunter versteht man die gesamte Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasser benötigt wird. Faktoren wie eine gute Wärmedämmung sowie die effiziente Steuerung und Überwachung der Heizanlage verbessern diesen Wert.

Primärenergiebedarf:

Dieser Wert gibt an, wie umweltverträglich die Energienutzung des Gebäudes ist. Dafür wird der Endenergiebedarf mit einem Faktor multipliziert, der sich aus der Energiequelle ergibt. Dieser ist beispielsweise bei erneuerbaren Energien kleiner als bei fossilen Brennstoffen.

Je niedriger beide Werte ausfallen, desto Energie-effizienter ist das Gebäude.

Wann benötige ich einen Energieausweis?


Den Energieausweis benötigen Sie in folgenden Fällen:

  • Für Neubauten muss der Ausweis unverzüglich nach Fertigstellung beantragt werden. Wichtig ist dabei, dass der Energieausweis nicht anhand der Planungsunterlagen, sondern anhand des fertigen Gebäudes erstellt wird.

  • Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, muss der Energieausweis dem Kaufvertrag beiliegen. Sonst kann der Notar den Verkauf nicht durchführen. Bereits das Inserat muss Angaben aus dem Energieausweis beinhalten.

  • Auch für das Vermieten und Verpachten einer Immobilie ist der Energieausweis nötig. Er muss außerdem auf Wunsch bei der Besichtigung vorgezeigt werden.

  • Ebenso benötigen Sie den Energieausweis, wenn Sie für die Sanierung eine energetische Gesamtbilanzierung durchführen lassen. Er enthält nämlich Empfehlungen, wie sich die Energie-Effizienz des Gebäudes verbessern lässt.


Wann benötige ich keinen Energieausweis?


Sie können auf den Energieausweis verzichten, wenn

  • die Nutzfläche der Immobilie weniger als 50 m2 beträgt

  • es sich um ein Ferienhaus handelt, das nicht dauerhaft bewohnt wird

  • das Gebäude denkmalgeschützt ist oder abgerissen werden soll.


Welche Arten von Energieausweisen gibt es?


Bei Energieausweisen lassen sich zwei Arten unterscheiden:

Der Verbrauchsausweis basiert, wie der Name schon sagt, auf dem bisherigen Energieverbrauch der Hausbewohner – und zwar in den vergangenen drei Jahren. Da sich diese Daten einfach ermitteln lassen, ist ein solcher Ausweis relativ günstig.

Beim Bedarfsausweis wird der Energieverbrauch anhand von Gebäude-Eckdaten wie Baujahr und Bausubstanz (Wände, Fenster, Heizungsanlage etc.) ermittelt. Der Nachteil: Ein Bedarfsausweis ist nicht nur aufwändiger in der Erstellung, sondern auch deutlich teurer als ein Verbrauchsausweis.

Welchen Energieausweis benötige ich?


Wie gesagt, stellt ein Verbrauchsausweis die günstigere Option dar. Doch nicht immer haben Sie eine Wahl, welchen Energieausweis Sie sich ausstellen lassen.

Stattdessen benötigen Sie für ein Wohngebäude immer einen Bedarfsausweis, wenn:

  • es sich um einen Neubau handelt

  • für die letzten drei Jahre keine Daten zum Energieverbrauch vorliegen

  • im Gebäude weniger als fünf Wohnungen vorhanden sind,

  • der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, und

  • die Immobilie die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllt.


Für alle anderen Wohngebäude sowie bestehende Nichtwohngebäude genügt ein Verbrauchsausweis.

Wer kann einen Energieausweis ausstellen?


Für Wohngebäude aus dem Bestand gilt: Nur die folgenden Personen dürfen einen Energieausweis ausstellen:

  • Staatliche anerkannte und geprüfte Techniker

  • Hochschulabsolventen aus relevanten Fachbereichen wie Architektur, Bauingenieurwesen oder Hochbau

  • Innenarchitekten

  • Handwerksmeister für Bauhandwerk, Installation, Heizungsbau

  • oder für diese Bereiche zugelassene Handwerker ohne Meistertitel

  • Schornsteinfeger-Meister

  • Personen, die eine Weiterbildung nach § 29 EnEV abgeschlossen haben.


Für Nichtwohngebäude gilt: Nur Hochschulabsolventen dürfen einen Energieausweis ausstellen.

Die genauen Anforderungen regelt § 21 EvEV.

Kann ich meinen Energieausweis online beantragen?


In den meisten Fällen ist es kein Problem, sich den Ausweis im Internet ausstellen zu lassen. Diesen Schritt wählen viele Hausbesitzer, die den Energieausweis für Verkauf oder Vermietung benötigen. Sie müssen lediglich alle relevanten Daten in ein Online-Formular eingeben. Dann können Sie Ihren Energieausweis drucken oder sich zuschicken lassen.

Die Online-Erstellung ist jedoch nur bei Verbrauchsausweisen empfehlenswert. Für Bedarfsausweise ist eine präzise Datenerhebung notwendig. Wenn Sie also selbst kein Experte für Gebäudetechnik sind, sollten Sie einen Fachmann mit der Inspektion Ihres Hauses beauftragen.

Und auch wer eine umfangreiche Sanierung plant, sollte sich für die Vor-Ort-Beratung entscheiden. Nur so lassen sich passende Empfehlungen für die Modernisierung aussprechen.

Wie viel kostet ein Energieausweis?


Allgemein lässt sich sagen: Für einen Energieausweis müssen Sie etwa 50–500 Euro zahlen. Dass diese Preisspanne so groß ist, hängt mit folgenden Faktoren zusammen:

  • Verbrauchsausweise sind wesentlich günstiger als Bedarfsausweise. Bei Einfamilienhäusern können Sie mit 50–100 Euro rechnen, während ein Bedarfsausweis bis zu fünfmal so teuer ist.

  • Natürlich hängen die Kosten auch von der Größe des Gebäudes ab. So werden bei Mehrfamilienhäusern für jede Wohnung zusätzliche Kosten aufgeschlagen.

  • Online ausgestellte Energieausweise sind die günstigste Variante. Teurer wird es, wenn die Immobilie vor Ort begutachtet werden muss.


Kann ich den Energieausweis kostenlos bekommen?


Auch wenn es Firmen gibt, die den Energieausweis kostenlos anbieten, sollten Sie bei solchen Angeboten skeptisch sein. Oft handelt es sich um zweifelhafte Anbieter, die sich lediglich Zutritt zu Ihrer Immobilie verschaffen wollen – etwa um überteuerte Handwerker-Leistungen zu verkaufen.

Seriöser sind da die Angebote von Immobilienmaklern. Diese bieten die Ausstellung des Energieausweises oft als kostenlosen Service an, wenn Sie Ihr Haus über die Agentur verkaufen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?


Ein Energieausweis ist ab dem Datum der Ausstellung 10 Jahre gültig. Danach müssen Sie ihn erneuern lassen. Die Dauer der Gültigkeit ist auf dem ersten Blatt des Ausweises zu sehen.

In manchen Fällen kann auch schon davor ein neuer Ausweis fällig werden – etwa, wenn Sie größere Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen vornehmen.

Was muss ich beim Energieausweis für meine Eigentumswohnung beachten?


Benötigen Sie als Wohnungseigentümer einen Energieausweis, müssen Sie sich an die Eigentümergemeinschaft wenden. Diese ist verpflichtet, den Energieausweis für das gesamte Gebäude ausstellen zu lassen.

Die Kosten werden von allen Eigentümern gemeinsam getragen – und zwar gemäß dem Mieteigentumsanteil. Das heißt: Wer mehr Wohnungen besitzt, steuert auch mehr Geld für den Energieausweis bei.

Wie sieht die neue Regelung für den Energieausweis aus?


Am 01. November 2020 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) in Kraft. Dieses bindet die Ausstellung eines Energieausweises an strengere Auflagen:

  • Anbieter müssen nun Fremdangaben, etwa durch den Eigentümer, genau prüfen, bevor sie den Energieausweis ausstellen. Ansonsten droht ein Bußgeld.

  • Der Ausweis muss Angaben zur CO2-Emission des Gebäudes enthalten – ebenso wie zu Klimaanlagen und dem Datum ihrer nächsten Inspektion

  • Bevor ein Verbrauchsausweis ausgestellt wird, müssen Anbieter das Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos begutachten. Für Eigentümer bedeutet das: Sie müssen mehr und genauere Angaben machen, erhalten aber auch präzisere Empfehlungen zur Verbesserung der Energie-Effizienz.

  • Nicht nur Eigentümer, auch Immobilienmakler müssen den Energieausweis bei Besichtigungen vorlegen.


Nach einer Übergangsfrist treten diese neuen Regelungen am 01. Mai 2021 in Kraft.

 

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