Fröhlich Immobilien

Aktuelles

30.07.2020

Destatis: Erneuerbare Energien zum Heizen weiter auf dem Vormarsch

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben 67,2 Prozent der neuen Wohngebäude 2019 ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien geheizt. Somit zeigt sich erneut ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2018: 66,6 Prozent). Als primäre, also überwiegend eingesetzte Energiequelle erreichten die erneuerbaren Energien im Jahr 2019 einen Anteil von fast der Hälfte (47,7 Prozent) an den insgesamt 108.100 neuen Wohngebäuden.

Wärmepumpen am beliebtesten
Zu den erneuerbaren Energien zählen Geothermie, Umweltthermie, Solarthermie, Holz, Biogas/Biomethan sowie sonstige Biomasse. Zu den konventionellen Energien zählen Öl, Gas und Strom. Fernwärme stellt eine weitere Energiequelle dar. 


Wärmepumpen waren 2019 mit 42,7 Prozent die wichtigste primäre Energiequelle – noch vor Gas, das in 41,9 Prozent der Neubauten eingesetzt wurde. Der Anteil der Gasheizungen ist weiterhin sinkend (2018: 43,0 Prozent; 2017: 47,7 Prozent). Die übrigen Energiequellen erreichten zusammen 15,4 Prozent. 


Wurden in neuen Wohngebäuden zusätzliche (sekundäre) Energiequellen eingesetzt, waren dies bevorzugt die erneuerbaren Energieträger Solarthermie (15,2 Prozent) und Holz (13,8 Prozent).

Weitere Aktuelles-Beiträge

Immobilien

27.07.2020

VERKAUFT – 5 Zimmer Wohnung zum Kauf in Mannheim

Diese hochwertige und großzügige 5 ZKB-Maisonette-Wohnung in ruhiger Lage in Mannheim-Seckenheim erstreckt sich über 2 Etagen. Sie befindet sich im 2. Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Die Komfortwohnung besticht durch ihre Großzügigkeit auf über 157,5 m² mit hochwertiger Ausstattung und zwei terrassenartigen Balkonen. Zum Sondereigentum dieser Wohnung gehört ein eigener TG-Stellplatz sowie ein zugeordneter Kellerraum zur Alleinnutzung. Ein […]

weiterlesen

23.07.2020

Personenaufzüge: Zwei-Wege-Kommunikation wird Pflicht

Bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Personenaufzüge in Wohngebäuden mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Darauf verweist der Verein „Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e. V.“ (WIE). Auch Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind zum Nachrüsten verpflichtet. Stichtag: 1. Januar 2021Grund für die Änderung ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Vorschrift gilt ab dem 1. Januar […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht